Hinweisgeberschutz bei Richter Group

Richter Group verpflichtet sich zur Integrität und Transparenz in all unseren Geschäftspraktiken. Wir erkennen die Bedeutung von Whistleblowern bei der Aufdeckung von Missständen und Verstößen gegen das Gesetz oder unsere Unternehmensrichtlinien an. Im Einklang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz haben wir Mechanismen eingerichtet, die es Mitarbeitern und externen Parteien ermöglichen, vertraulich und sicher Bedenken zu äußern.

Wie kann ein Hinweis gegeben werden?

Um einen Hinweis zu geben, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • E-Mail: Schicken Sie uns Ihre Bedenken vertraulich an . Diese E-Mail wird nur von unserer Compliance-Abteilung eingesehen, die sich um alle Anfragen kümmert.
  • Postweg: Falls Sie eine anonyme Meldung bevorzugen, können Sie diese auch postalisch an unsere Geschäftsadresse richten, zu Händen der Compliance-Abteilung.

 

Bitte geben Sie so viele Details wie möglich an, einschließlich relevanter Daten, Orte, Personen und sonstiger Informationen, die zur Aufklärung des gemeldeten Vorfalls beitragen können.

Unsere Verpflichtung

Richter Group verpflichtet sich zu:

  • Vertraulichkeit: Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Ihre Identität wird ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht offengelegt.
  • Schutz vor Vergeltung: Wir garantieren, dass keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower ergriffen werden, die in gutem Glauben handeln.
  • Sorgfältige Untersuchung: Jeder Hinweis wird gründlich untersucht, um sicherzustellen, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden.
  • Transparenz und Rückmeldung: Wo immer möglich und gesetzlich zulässig, bieten wir Rückmeldung zum Status und Ergebnis der Untersuchung.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Wer kann einen Hinweis geben? Jeder, der Kenntnis von einem Verstoß hat, einschließlich Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und andere Stakeholder.
  • Welche Arten von Verstößen sollten gemeldet werden? Illegale Aktivitäten, Verstöße gegen unsere Unternehmensrichtlinien, finanzielles Fehlverhalten, Sicherheitsrisiken und andere ernsthafte Bedenken.
  • Was passiert, nachdem ich einen Hinweis gegeben habe? Ihr Hinweis wird von unserer Compliance-Abteilung geprüft, die eine erste Bewertung vornimmt und entscheidet, wie weiter verfahren wird.

 

Für weitere Informationen oder bei Fragen können Sie sich jederzeit an unsere Compliance-Abteilung wenden.